Änderungen von A7 zu A7
Ursprüngliche Version: | A7 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 19.04.2024, 18:08 |
Neue Version: | A7 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 14.05.2024, 12:45 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 41 bis 45:
Verantwortung genommen wurde, entfällt. Stattdessen soll sektorübergreifend die gesamte Regierung für die Einhaltung zuständig sein. Kurz gesagt: Geteilte VerantwortungslosigkeitDie Ministerien mit den größten Aufgaben im Klimaschutz stellen sich nicht ihrer Verantwortung! .
Damit unterlaufen der Bundesregierung mit grüner Beteiligung Rückschrittekommt Deutschland gerade im Mobilitäts- und Gebäudebereich in Sachen Klimaschutz nicht angemessen voran , während fast zeitgleich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die
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Deshalb fordert der Landesverband BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Sachsen-Anhalt die eigenen Delegierten zum Länderrat von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN dazu auf, Klimaschutz auf die Tagesordnung zu setzen und im genannten Sinn als Priorität für die Regierungsbeteiligung auf Bundesebene festzuschreiben. Sie sollen beantragen, dass der Bundesverband sich wieder zur Durchsetzung verbindlicher, sektorspezifischer Klimaziele verpflichtet, deren Einhaltung gerichtlich durchsetzbar ist.
Die GRÜNEN in Regierungsbeteiligung müssen auch endlich auf effektive Maßnahmen, insbesondere im Verkehrsbereich bestehen, damit die Einhaltung der Klimaziele in
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gerecht werden und langfristig die Voraussetzungen für ein klimaneutrales Land schaffen. Das Zögern und Zaudern der Landesregierung in Sachen Klimaschutz muss ein Ende haben!
Damit positioniert sich der Landesverband auch gegenkritischgegen die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes auf Bundesebene. BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Sachsen-Anhalt sehen
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überschatten droht. Die Abkehr von kontrollierbaren Verantwortungsbereichen führt zu einem massiven Vertrauensverlust der Wähler*innen,ist ein Fehler, darf aber auch zahlreicher engagierter Aktivist*innenerst Recht nicht zur Aufweichung der Klimaziele führen. Hier hat die Bundesregierung eine politische und Mitgliederjuristische Verpflichtung, der sich kein Koalitionspartner entziehen darf.