Es gibt zahlreiche feierwürdige Anlässe in Sachsen-Anhalt. Anstatt sich auf einen Umstand festzulegen, der den Dreikönigstag ersetzt, bestünde die Möglichkeit, jährlich wechselnd ein anderes Ereignis/einen anderen Feiertag zu begehen. So würde die Vielfältigkeit Sachsen-Anhalts (noch) besser abgebildet und es bestünde die Möglichkeit, den Feiertag auch nach kalendarischen Gesichtspunkten (Wochentage, Schulferien) zu wählen.
Antrag: | Einführung eines Feiertags "Tag des Grundgesetzes" |
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Antragsteller*in: | Sebastian Lüdecke (KV Mansfeld-Südharz) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 02.05.2024, 14:23 |