Das Grundgesetz ist zweifelsohne ein Meilenstein unserer demokratischen Tradition. Sein Geburtstag ist ein Ereignis, das in jedem Jahr angemessen, und in der aktuellen Zeit stärker als bisher, gewürdigt werden muss.
Gleichzeitig ist diese Würdigung, wegen der Bedeutung unseres Grundgesetzes für unsere Demokratie, nicht ohne die aktive Beteiligung staatlicher Organe, eigene Initiativen von Schulen, Verbänden und Institutionen, öffentliche Veranstaltungen, Diskussionen und Zeremonien denkbar. Gerade, wenn diesem Tag eine größere Bedeutung beigemessen werden soll, ist ein arbeitsfreier Feiertag nicht das geeignete Instrument.
Dem gegenüber steht die Forderung, den 8. März in Sachsen-Anhalt, wie in den Ländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, zum Feiertag zu erheben. Der 8. März symbolisiert den Kampf der Frauen um Gleichberechtigung und gleiche Chancen, er steht für das Ringen um Parität in den Parlamenten und gleiche Bezahlung. Die Frauen- und Gleichstellungspolitik gehört zu den Gründungsthemen unserer Partei. In diesen düsteren Zeiten, in denen Rechtsextreme und Verfassungsfeinde daran arbeiten, das Bild der Frau zurück in längst überwundene Zeiten zu drängen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir diesen Tag feiern und ehren. Denn während Frauenhass und Gewalt gegen Frauen alltäglich und tief in den Strukturen unserer Gesellschaft verwurzelt sind, dürfen wir niemals vergessen, dass der Kampf für Gleichstellung und Würde unaufhörlich weitergeht.
Der 8. März als Feiertag würde die historischen Leistungen der Frauenbewegung würdigen und den zeitlichen Raum für Demonstrationen und Frauentagsfeiern im privaten oder gesellschaftlichen Rahmen geben. Deshalb bestätigen wir den Parteivorstandsbeschluss von 2019 und bekräftigen unseren Willen als feministische Partei.