Das mit der Einführung einer Bezahlkarte diskutierte Gesetzesvorhaben ist vom Bundestag am 12.04.2024 beschlossen worden (weitere Ausführungen s.o.). Der Bundesrat hat seine Zustimmung am 26.04.2024 beschlossen. Auch wenn der Inhalt der gesetzlichen Änderung weiter abzulehnen ist, so muss der Fokus jetzt auf den Folgen der gesetzlichen Änderung liegen. Die Ablehnung des Antrages gilt diskriminierenden Bezahlkarten, und wird mit dieser Änderung auf die Leistungsgewährung in Form von Sachleistungen erweitert. Sachleistungen können allenfalls ein Mittel sein, um in Erstaufnahmeeinrichtung die unmittelbar erforderlich Versorgung ankommender Geflüchteter sicherzustellen. Sobald wie möglich müssen Geflüchtete jedoch in die Lage versetzt werden, selbst ihre Versorgung wahrzunehmen. Das ermöglicht in den sowieso einengenden Grenzen des Asylverfahrens einen Rest Selbstbestimmung und -entfaltung und ist damit grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete kritisch begleiten - Diskriminierungsfreiheit sicherstellen |
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Antragsteller*in: | LAG Europa, Frieden & Internationales (dort beschlossen am: 29.04.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 30.04.2024, 10:40 |