In der Debatte um die Einführung einer Bezahlkarte ist die Forderung nach einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes laut geworden. Zahlreiche - insbesondere Grüne Stimmen - haben die Erforderlichkeit einer solchen Änderung in Frage gestellt und vor den Gefahren gewarnt. Zur Einführung einer Bezahlkarte wäre eine Änderung des AsylBLG nicht erforderlich gewesen, wie auch die bundesweite vielfach umgesetzte Praxis in Landkreisen zeigt. Trotzdem wurde unter grüner Beteiligung eine Änderung beschlossen, und noch dazu haben sich die befürchteten Sorgen realisiert: Die Änderung schießt weit über das Ziel der "Absicherung der Einführung einer Bezahlkarte" hinaus, und ermöglicht gleichrangig die Leistungsgewährung in Form von Sachleistungen. Das ist nicht mit unseren Grundsätzen humanitärer Migrationspolitik vereinbar.
Die Einfügung des Absatzes erläutert die Problematik, die Folgen für Geflüchtete, Teilhabe und unsere Gesellschaft insgesamt.