Änderungen von A3 zu A3
Ursprüngliche Version: | A3 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 14.04.2024, 18:29 |
Neue Version: | A3 (Version 2) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 14.05.2024, 11:51 |
Titel
Bezahlkarte für Geflüchtete verhindern!
Zu:
Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete kritisch begleiten - Diskriminierungsfreiheit sicherstellen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 20:
Spätestens seit der Ministerpräsident*innenkonferenz im Oktober 2023 wird in ganz Deutschland über die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete diskutiert. In Bayern und Hamburg wurde ein solches Gesetz auch bereits beschlossen. Das Ziel dieser Karte ist es, Bargeldauszahlungen zu beschränken und damit den Geldtransfer in die Herkunftsstaaten der Geflüchteten zu kontrollieren. Doch in der Praxis führt diese Bezahlkarte vor allem zu Ausgrenzung und Schikane.
Mit den Beschlüssen des deutschen Bundestages und des Bundesrates haben die Länder im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nun zusätzlich zu bestehenden Wegen die Möglichkeit, Leistungen für Asylsuchende nun auch per Bezahlkarte auszureichen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht die derzeitigen Debatten um die Ausgestaltung dieser Maßnahme durch Länder und Kommunen kritisch.
Die Einführung der Bezahlkarte schließt Asylsuchende vom sozialen Leben aus und erschwert ihrebirgt die Gefahr, dass die gesellschaftliche Integration und Teilhabe durch Asylsuchende erschwert oder eingeschränkt wird. Hier bleiben wir mit Blick auf die Ausgestaltung der Bezahlkarte in den Kommunen aufmerksam. Neben offensichtlichen Problemen wie der Stigmatisierung durch dieeine mögliche Erkennbarkeit der Karte und den sozialen EinschränkungenHemnissen, die damit einhergehen, betrifft dies bspw. auch andere FamilienmitgliederKinder und ihre Bedarfe in hohem Maße.
Die gesellschaftliche Teilhabe soll dadurch gewährleistet sein, dass man einen gerinfügigen Geldbetrag für die Orte bekommt, an denen man nicht mit Karte zahlen kann. Dennoch ist es höchst fragwürdig, in wie weit diese Geldbeträge ausreichen. Im Beispiel von Hamburg erhalten erwachsene Geflüchtete 50€ und Kinder 10€ im Monat. Dadurch ist soziale Teilhabe faktisch nicht möglich. Darüber hinaus ermöglicht die Bezahlkarte den Behörden, die Einkäufe der Nutzer*innen zu kontrollieren und vorzuschreiben, welche Produkte an welchem Ort erworben werden dürfen, was die Würde der Asylsuchenden stark verletzt.
Die gesellschaftliche Teilhabe soll laut gesetzlicher Grundlage dadurch gewährleistet sein, dass ein Teil der Summe als Bargeldbetrag abgehoben werden könne, wenn bspw. eine Kartenzahlung nicht möglich ist. Dennoch ist es höchst fragwürdig, inwieweit diese Geldbeträge ausreichen. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, das Existenzminimum sicherzustellen. Wenn das für bestimmte Bedarfe nicht über eine Bezahlkarte geht, dann muss es über ein Konto und/oder mit Bargeld gesichert werden. Dazu fordern wir alle Kommunen auf.
Von Zeile 23 bis 25:
Geflüchteten konfrontiert sind. Die Kosten zur Einführung und Verwaltung der Karte würdenführen zu einer zusätzlichen Überbelastung führenBelastung. ZusätzlichAußerdem sollen Kommunen ermitteln, welche Bargeldbeträge für soziale Teilhabe vor Ort nötig
Von Zeile 28 bis 39:
Darüber hinaus wird von einigen Akteur*innen gehofft, dass die Bezahlkarte Deutschland für Asylsuchende unattraktiver macht. Allerdings fliehen Asylsuchende nicht wegen der vermeindtlich attraktiven Bedingungen innach Deutschland, sondern vor Hunger, Krieg und Verfolgung in ihren Herkunftsländern.[Leerzeichen]
Die zuletzt auch durch einzelne CDU-Vertreter*innen vorgestellte Idee, solche Karten als Erfolgssystem zu betrachten und bspw. auf andere GruppenBürgergeldempfänger*innen auszuweiten, ist nicht nur demütigendAusdruck von zusätzlicher Gängelei, sondern auch zu tiefst menschenverachtendpotentiell verfassungswidrig.
Angesichts dieser Probleme fordern wir alle Bündnisgrünen Kommunalpolitiker*innen in Sachsen-Anhalt sowie die Bündnisgrüne Landtagsfraktion auf, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete auszusprechen und ein solches Gesetzesvorhaben abzulehnen. Darüber hinaus sollte der Landesverband und Landesvorstand sich in der Presse klar gegen eine solche Einführung positionieren.
Angesichts dieser Gefahren bestärken wir alle bündnisgrünen Kommunalpolitiker*innen in Sachsen-Anhalt sowie die bündnisgrüne Landtagsfraktion, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete auszusprechen, wenn diese grundsätzliche Freiheiten von Asylsuchenden bei der Nutzung der ihnen zustehenden Mittel einschränkt. Die SocialCard der Stadt Hannover zeigt ein Beispiel, wie stattdessen eine diskriminierungsfreie Nutzung der Bezahlkarte ausgestaltet werden kann. Daran wollen wir uns politisch orientieren.