Vor einigen Tagen wurde in Brandenburg eine Gesetzesänderung beschlossen, nach der die Verfassungstreue von Bewerbenden für eine Beamt*innenposition durch eine Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes abgesichert werden soll. Das Grundanliegen ist richtig und nachvollziehbar. Die Verfassungsschutzbehörden sind diebezüglich allerdings schwierige Partner. Zudem zeigt die historische Parallele zu den sogenannten "Radikalenerlassen", dass sich diese Maßnahme jedenfalls in der Vergangenheit und Praxis fast ausschließlich gegen politisch Linke richtete und einen Teil der linken Jugend noch weiter radikalisierte. Die damalige SPD rückte wenige Jahre später von der Positionierung ab und korrigierte diesen Fehler. Zudem bestehen angesichts der EGMR-Rechtsprechung Zweifel, ob eine pauschale Anfrage mit der Konsequenz der Nichternennung rechtmäßig ist.
Antrag: | Stresstest Demokratie |
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Antragsteller*in: | Sebastian Lüdecke (KV Mansfeld-Südharz) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 02.05.2024, 13:40 |