Erfolgt mündlich.
Antrag: | Bezahlkarte für Geflüchtete verhindern! |
---|---|
Antragsteller*in: | Dennis Helmich (KV Halle) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Modifizierte Übernahme) |
Eingereicht: | 03.05.2024, 11:27 |
Antrag: | Bezahlkarte für Geflüchtete verhindern! |
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Antragsteller*in: | Dennis Helmich (KV Halle) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Modifizierte Übernahme) |
Eingereicht: | 03.05.2024, 11:27 |
Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete kritisch begleiten - Diskriminierungsfreiheit sicherstellen
Spätestens seit der Ministerpräsident*innenkonferenz im Oktober 2023 wird in ganz Deutschland über die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete diskutiert. In Bayern und Hamburg wurde ein solches Gesetz auch bereits beschlossen. Das Ziel dieser Karte ist es, Bargeldauszahlungen zu beschränken und damit den Geldtransfer in die Herkunftsstaaten der Geflüchteten zu kontrollieren. Doch in der Praxis führt diese Bezahlkarte vor allem zu Ausgrenzung und Schikane.
Mit den Beschlüssen des deutschen Bundestages und des Bundesrates haben die Länder im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nun zusützlich zu bestehenden Wegen die Möglichkeit, Leistungen für Asylsuchende nun auch per Bezahlkarte auszureichen. Bündnis90/Die Grünen sieht die derzeitigen Debatten um die Ausgestaltung dieser Maßnahme durch Länder und Kommunen kritisch.
Die Einführung der Bezahlkarte schließt Asylsuchende vom sozialen Leben aus und erschwert ihrebirgt die Gefahr, dass die gesellschaftliche Integration und Teilhabe durch Asylsuchende erschwert oder eingeschränkt wird. Hier bleiben wir mit Blick auf die Ausgestaltung der Bezahlkarte in den Kommunen aufmerksam. Neben offensichtlichen Problemen wie der Stigmatisierung durch dieeine mögliche Erkennbarkeit der Karte und den sozialen EinschränkungenHemnissen , die damit einhergehen, betrifft dies bspw. auch andere FamilienmitgliederKinder und ihre Bedarfe in hohem Maße.
Die gesellschaftliche Teilhabe soll dadurch gewährleistet sein, dass man einen gerinfügigen Geldbetrag für die Orte bekommt, an denen man nicht mit Karte zahlen kann. Dennoch ist es höchst fragwürdig, in wie weit diese Geldbeträge ausreichen. Im Beispiel von Hamburg erhalten erwachsene Geflüchtete 50€ und Kinder 10€ im Monat. Dadurch ist soziale Teilhabe faktisch nicht möglich. Darüber hinaus ermöglicht die Bezahlkarte den Behörden, die Einkäufe der Nutzer*innen zu kontrollieren und vorzuschreiben, welche Produkte an welchem Ort erworben werden dürfen, was die Würde der Asylsuchenden stark verletzt.
Die gesellschaftliche Teilhabe soll laut gesetzlicher Grundlage dadurch gewährleistet sein, dass ein Teil der Summeals Bargeldbetrag abgehoben werden könne, wenn bspw. eine Kartenzahlung nicht möglich ist.. Dennoch ist es höchst fragwürdig, inwieweit diese Geldbeträge ausreichen. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, das Existenzminimum sicherzustellen. Wenn das für bestimmte Bedarfe nicht über eine Bezahlkarte geht, dann muss das über ein Konto und/oder mit Bargeld gesichert werden. Dazu fordern wir alle Kommunen auf.
Geflüchteten konfrontiert sind. Die Kosten zur Einführung und Verwaltung der Karte würden zuführenzu einer zusätzlichen Überbelastung führenBelastung. Zusätzlich sollen Kommunen ermitteln, welche Bargeldbeträge für soziale Teilhabe vor Ort nötig
Darüber hinaus wird von einigen Akteur*innen gehofft, dass die Bezahlkarte Deutschland für Asylsuchende unattraktiver macht. Allerdings fliehen Asylsuchende nicht wegen der vermeindtlich attraktiven Bedingungen in DeutschlandnachDeutschland, sondern vor Hunger, Krieg und Verfolgung in ihren Herkunftsländern.[Leerzeichen]
Die Ideezuletzt auch durch einzelne CDU-Vertreter*innen vorgestellteIdee, solche Karten als Erfolgssystem zu betrachten und bspw. auf andere GruppenBürgergeldempfänger*innen auszuweiten, ist nicht nur demütigend, Ausdruck von zusätzlicher Gängelei,sondern auch zu tiefst menschenverachtendpotentiell verfassungswidrig.
Angesichts dieser Probleme fordern wir alle Bündnisgrünen Kommunalpolitiker*innen in Sachsen-Anhalt sowie die Bündnisgrüne Landtagsfraktion auf, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete auszusprechen und ein solches Gesetzesvorhaben abzulehnen. Darüber hinaus sollte der Landesverband und Landesvorstand sich in der Presse klar gegen eine solche Einführung positionieren.Angesichts dieser Gefahren, bestärken wir alle bündnisgrünen Kommunalpolitiker*innen in Sachsen-Anhalt, sowie die Bündnisgrüne Landtagsfraktion, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete auszusprechen, wenn diese grundsätzliche Freiheiten von Asylsuchenden bei der Nutzung der ihnen zustehenden Mittel einschränkt. Die SocialCard der Stadt Hannover zeigt ein Beispiel, wie stattdessen eine diskriminierungsfreie Nutzung der Bezahlkarte ausgestaltet werden kann. Daran wollen wir uns politisch orientieren. .
Spätestens seit der Ministerpräsident*innenkonferenz im Oktober 2023 wird in
ganz Deutschland über die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete
diskutiert. In Bayern und Hamburg wurde ein solches Gesetz auch bereits
beschlossen. Das Ziel dieser Karte ist es, Bargeldauszahlungen zu beschränken
und damit den Geldtransfer in die Herkunftsstaaten der Geflüchteten zu
kontrollieren. Doch in der Praxis führt diese Bezahlkarte vor allem zu
Ausgrenzung und Schikane.
Mit den Beschlüssen des deutschen Bundestages und des Bundesrates haben die Länder im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nun zusützlich zu bestehenden Wegen die Möglichkeit, Leistungen für Asylsuchende nun auch per Bezahlkarte auszureichen. Bündnis90/Die Grünen sieht die derzeitigen Debatten um die Ausgestaltung dieser Maßnahme durch Länder und Kommunen kritisch.
Die Einführung der Bezahlkarte schließt Asylsuchende vom sozialen Leben aus und birgt die Gefahr, dass die gesellschaftliche Integration und Teilhabe durch Asylsuchende erschwert oder eingeschränkt wird. Hier bleiben wir mit Blick auf die Ausgestaltung der Bezahlkarte in den Kommunen aufmerksam. Neben
erschwert ihre
offensichtlichen Problemen wie der Stigmatisierung durch dieeine mögliche Erkennbarkeit der
Karte und den sozialen EinschränkungenHemnissen , die damit einhergehen, betrifft dies bspw.
auch andere FamilienmitgliederKinder und ihre Bedarfe in hohem Maße.
Die gesellschaftliche Teilhabe soll dadurch gewährleistet sein, dass man einen
gerinfügigen Geldbetrag für die Orte bekommt, an denen man nicht mit Karte
zahlen kann. Dennoch ist es höchst fragwürdig, in wie weit diese Geldbeträge
ausreichen. Im Beispiel von Hamburg erhalten erwachsene Geflüchtete 50€ und
Kinder 10€ im Monat. Dadurch ist soziale Teilhabe faktisch nicht möglich.
Darüber hinaus ermöglicht die Bezahlkarte den Behörden, die Einkäufe der
Nutzer*innen zu kontrollieren und vorzuschreiben, welche Produkte an welchem Ort
erworben werden dürfen, was die Würde der Asylsuchenden stark verletzt.
Die gesellschaftliche Teilhabe soll laut gesetzlicher Grundlage dadurch gewährleistet sein, dass ein Teil der Summeals Bargeldbetrag abgehoben werden könne, wenn bspw. eine Kartenzahlung nicht möglich ist.. Dennoch ist es höchst fragwürdig, inwieweit diese Geldbeträge ausreichen. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, das Existenzminimum sicherzustellen. Wenn das für bestimmte Bedarfe nicht über eine Bezahlkarte geht, dann muss das über ein Konto und/oder mit Bargeld gesichert werden. Dazu fordern wir alle Kommunen auf.
Eine Bezahlkarte verlagert zudem nur die aktuelle Problemlage auf die Kommunen,
die bereits jetzt mit einer Vielzahl von Herausforderungen im Umgang mit
Geflüchteten konfrontiert sind. Die Kosten zur Einführung und Verwaltung der
Karte würden zuführenzu einer zusätzlichen Überbelastung führenBelastung. Zusätzlich sollen
Kommunen ermitteln, welche Bargeldbeträge für soziale Teilhabe vor Ort nötig
wären. Das stellt einen immensen bürokratischen Aufwand dar, der in keiner
Relation zum scheinbaren Nutzen der Bezahlkarte steht.
Darüber hinaus wird von einigen Akteur*innen gehofft, dass die Bezahlkarte Deutschland für Asylsuchende
unattraktiver macht. Allerdings fliehen Asylsuchende nicht wegen der
vermeindtlich attraktiven Bedingungen in DeutschlandnachDeutschland, sondern vor Hunger, Krieg
und Verfolgung in ihren Herkunftsländern.
Die Ideezuletzt auch durch einzelne CDU-Vertreter*innen vorgestellteIdee, solche Karten als
Erfolgssystem zu betrachten und bspw. auf andere GruppenBürgergeldempfänger*innen auszuweiten, ist nicht nur demütigend, Ausdruck von zusätzlicher Gängelei,sondern auch zu tiefst menschenverachtendpotentiell verfassungswidrig.
Angesichts dieser Gefahren, bestärken wir alle bündnisgrünen Kommunalpolitiker*innen in Sachsen-Anhalt, sowie die Bündnisgrüne Landtagsfraktion, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete auszusprechen, wenn diese grundsätzliche Freiheiten von Asylsuchenden bei der Nutzung der ihnen zustehenden Mittel einschränkt. Die SocialCard der Stadt Hannover zeigt ein Beispiel, wie stattdessen eine diskriminierungsfreie Nutzung der Bezahlkarte ausgestaltet werden kann. Daran wollen wir uns politisch orientieren. .
Angesichts dieser Probleme fordern wir alle Bündnisgrünen
Kommunalpolitiker*innen in Sachsen-Anhalt sowie die Bündnisgrüne
Landtagsfraktion auf, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für
Geflüchtete auszusprechen und ein solches Gesetzesvorhaben abzulehnen. Darüber
hinaus sollte der Landesverband und Landesvorstand sich in der Presse klar gegen
eine solche Einführung positionieren.
Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete kritisch begleiten - Diskriminierungsfreiheit sicherstellen
Spätestens seit der Ministerpräsident*innenkonferenz im Oktober 2023 wird in ganz Deutschland über die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete diskutiert. In Bayern und Hamburg wurde ein solches Gesetz auch bereits beschlossen. Das Ziel dieser Karte ist es, Bargeldauszahlungen zu beschränken und damit den Geldtransfer in die Herkunftsstaaten der Geflüchteten zu kontrollieren. Doch in der Praxis führt diese Bezahlkarte vor allem zu Ausgrenzung und Schikane.
Mit den Beschlüssen des deutschen Bundestages und des Bundesrates haben die Länder im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nun zusützlich zu bestehenden Wegen die Möglichkeit, Leistungen für Asylsuchende nun auch per Bezahlkarte auszureichen. Bündnis90/Die Grünen sieht die derzeitigen Debatten um die Ausgestaltung dieser Maßnahme durch Länder und Kommunen kritisch.
Die Einführung der Bezahlkarte schließt Asylsuchende vom sozialen Leben aus und erschwert ihrebirgt die Gefahr, dass die gesellschaftliche Integration und Teilhabe durch Asylsuchende erschwert oder eingeschränkt wird. Hier bleiben wir mit Blick auf die Ausgestaltung der Bezahlkarte in den Kommunen aufmerksam. Neben offensichtlichen Problemen wie der Stigmatisierung durch dieeine mögliche Erkennbarkeit der Karte und den sozialen EinschränkungenHemnissen , die damit einhergehen, betrifft dies bspw. auch andere FamilienmitgliederKinder und ihre Bedarfe in hohem Maße.
Die gesellschaftliche Teilhabe soll dadurch gewährleistet sein, dass man einen gerinfügigen Geldbetrag für die Orte bekommt, an denen man nicht mit Karte zahlen kann. Dennoch ist es höchst fragwürdig, in wie weit diese Geldbeträge ausreichen. Im Beispiel von Hamburg erhalten erwachsene Geflüchtete 50€ und Kinder 10€ im Monat. Dadurch ist soziale Teilhabe faktisch nicht möglich. Darüber hinaus ermöglicht die Bezahlkarte den Behörden, die Einkäufe der Nutzer*innen zu kontrollieren und vorzuschreiben, welche Produkte an welchem Ort erworben werden dürfen, was die Würde der Asylsuchenden stark verletzt.
Die gesellschaftliche Teilhabe soll laut gesetzlicher Grundlage dadurch gewährleistet sein, dass ein Teil der Summeals Bargeldbetrag abgehoben werden könne, wenn bspw. eine Kartenzahlung nicht möglich ist.. Dennoch ist es höchst fragwürdig, inwieweit diese Geldbeträge ausreichen. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, das Existenzminimum sicherzustellen. Wenn das für bestimmte Bedarfe nicht über eine Bezahlkarte geht, dann muss das über ein Konto und/oder mit Bargeld gesichert werden. Dazu fordern wir alle Kommunen auf.
Geflüchteten konfrontiert sind. Die Kosten zur Einführung und Verwaltung der Karte würden zuführenzu einer zusätzlichen Überbelastung führenBelastung. Zusätzlich sollen Kommunen ermitteln, welche Bargeldbeträge für soziale Teilhabe vor Ort nötig
Darüber hinaus wird von einigen Akteur*innen gehofft, dass die Bezahlkarte Deutschland für Asylsuchende unattraktiver macht. Allerdings fliehen Asylsuchende nicht wegen der vermeindtlich attraktiven Bedingungen in DeutschlandnachDeutschland, sondern vor Hunger, Krieg und Verfolgung in ihren Herkunftsländern.[Leerzeichen]
Die Ideezuletzt auch durch einzelne CDU-Vertreter*innen vorgestellteIdee, solche Karten als Erfolgssystem zu betrachten und bspw. auf andere GruppenBürgergeldempfänger*innen auszuweiten, ist nicht nur demütigend, Ausdruck von zusätzlicher Gängelei,sondern auch zu tiefst menschenverachtendpotentiell verfassungswidrig.
Angesichts dieser Probleme fordern wir alle Bündnisgrünen Kommunalpolitiker*innen in Sachsen-Anhalt sowie die Bündnisgrüne Landtagsfraktion auf, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete auszusprechen und ein solches Gesetzesvorhaben abzulehnen. Darüber hinaus sollte der Landesverband und Landesvorstand sich in der Presse klar gegen eine solche Einführung positionieren.Angesichts dieser Gefahren, bestärkenwir alle bündnisgrünen Kommunalpolitiker*innen in Sachsen-Anhalt, sowie die Bündnisgrüne Landtagsfraktion auf, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete auszusprechen, wenn diese grundsätzliche Freiheiten von Asylsuchenden bei der Nutzung der ihnen zustehenden Mittel einschränkt. Die SocialCard der Stadt Hannover zeigt ein Beispiel, wie stattdessen eine diskriminierungsfreie Nutzung der Bezahlkarte ausgestaltet werden kann. Daran wollen wir uns politisch orientieren. .
Spätestens seit der Ministerpräsident*innenkonferenz im Oktober 2023 wird in
ganz Deutschland über die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete
diskutiert. In Bayern und Hamburg wurde ein solches Gesetz auch bereits
beschlossen. Das Ziel dieser Karte ist es, Bargeldauszahlungen zu beschränken
und damit den Geldtransfer in die Herkunftsstaaten der Geflüchteten zu
kontrollieren. Doch in der Praxis führt diese Bezahlkarte vor allem zu
Ausgrenzung und Schikane.
Mit den Beschlüssen des deutschen Bundestages und des Bundesrates haben die Länder im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nun zusützlich zu bestehenden Wegen die Möglichkeit, Leistungen für Asylsuchende nun auch per Bezahlkarte auszureichen. Bündnis90/Die Grünen sieht die derzeitigen Debatten um die Ausgestaltung dieser Maßnahme durch Länder und Kommunen kritisch.
Die Einführung der Bezahlkarte schließt Asylsuchende vom sozialen Leben aus und birgt die Gefahr, dass die gesellschaftliche Integration und Teilhabe durch Asylsuchende erschwert oder eingeschränkt wird. Hier bleiben wir mit Blick auf die Ausgestaltung der Bezahlkarte in den Kommunen aufmerksam. Neben
erschwert ihre
offensichtlichen Problemen wie der Stigmatisierung durch dieeine mögliche Erkennbarkeit der
Karte und den sozialen EinschränkungenHemnissen , die damit einhergehen, betrifft dies bspw.
auch andere FamilienmitgliederKinder und ihre Bedarfe in hohem Maße.
Die gesellschaftliche Teilhabe soll dadurch gewährleistet sein, dass man einen
gerinfügigen Geldbetrag für die Orte bekommt, an denen man nicht mit Karte
zahlen kann. Dennoch ist es höchst fragwürdig, in wie weit diese Geldbeträge
ausreichen. Im Beispiel von Hamburg erhalten erwachsene Geflüchtete 50€ und
Kinder 10€ im Monat. Dadurch ist soziale Teilhabe faktisch nicht möglich.
Darüber hinaus ermöglicht die Bezahlkarte den Behörden, die Einkäufe der
Nutzer*innen zu kontrollieren und vorzuschreiben, welche Produkte an welchem Ort
erworben werden dürfen, was die Würde der Asylsuchenden stark verletzt.
Die gesellschaftliche Teilhabe soll laut gesetzlicher Grundlage dadurch gewährleistet sein, dass ein Teil der Summeals Bargeldbetrag abgehoben werden könne, wenn bspw. eine Kartenzahlung nicht möglich ist.. Dennoch ist es höchst fragwürdig, inwieweit diese Geldbeträge ausreichen. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, das Existenzminimum sicherzustellen. Wenn das für bestimmte Bedarfe nicht über eine Bezahlkarte geht, dann muss das über ein Konto und/oder mit Bargeld gesichert werden. Dazu fordern wir alle Kommunen auf.
Eine Bezahlkarte verlagert zudem nur die aktuelle Problemlage auf die Kommunen,
die bereits jetzt mit einer Vielzahl von Herausforderungen im Umgang mit
Geflüchteten konfrontiert sind. Die Kosten zur Einführung und Verwaltung der
Karte würden zuführenzu einer zusätzlichen Überbelastung führenBelastung. Zusätzlich sollen
Kommunen ermitteln, welche Bargeldbeträge für soziale Teilhabe vor Ort nötig
wären. Das stellt einen immensen bürokratischen Aufwand dar, der in keiner
Relation zum scheinbaren Nutzen der Bezahlkarte steht.
Darüber hinaus wird von einigen Akteur*innen gehofft, dass die Bezahlkarte Deutschland für Asylsuchende
unattraktiver macht. Allerdings fliehen Asylsuchende nicht wegen der
vermeindtlich attraktiven Bedingungen in DeutschlandnachDeutschland, sondern vor Hunger, Krieg
und Verfolgung in ihren Herkunftsländern.
Die Ideezuletzt auch durch einzelne CDU-Vertreter*innen vorgestellteIdee, solche Karten als
Erfolgssystem zu betrachten und bspw. auf andere GruppenBürgergeldempfänger*innen auszuweiten, ist nicht nur demütigend, Ausdruck von zusätzlicher Gängelei,sondern auch zu tiefst menschenverachtendpotentiell verfassungswidrig.
Angesichts dieser Gefahren, bestärkenwir alle bündnisgrünen Kommunalpolitiker*innen in Sachsen-Anhalt, sowie die Bündnisgrüne Landtagsfraktion auf, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete auszusprechen, wenn diese grundsätzliche Freiheiten von Asylsuchenden bei der Nutzung der ihnen zustehenden Mittel einschränkt. Die SocialCard der Stadt Hannover zeigt ein Beispiel, wie stattdessen eine diskriminierungsfreie Nutzung der Bezahlkarte ausgestaltet werden kann. Daran wollen wir uns politisch orientieren. .
Angesichts dieser Probleme fordern wir alle Bündnisgrünen
Kommunalpolitiker*innen in Sachsen-Anhalt sowie die Bündnisgrüne
Landtagsfraktion auf, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für
Geflüchtete auszusprechen und ein solches Gesetzesvorhaben abzulehnen. Darüber
hinaus sollte der Landesverband und Landesvorstand sich in der Presse klar gegen
eine solche Einführung positionieren.
Erfolgt mündlich.